Patent

Patente werden von Patentämtern erteilt. Dabei sind Patente an formale und inhaltliche Anforderungen gebunden.

Aufgabe eines Patentanwalts ist es hierbei, den Schutzumfang, der in den Ansprüchen definiert und in der Beschreibung erläutert wird, im Interesse seines Mandanten so groß wie möglich und gegenüber den bekannten Ausführungsformen so klar abgegrenzt wie nötig zu halten.

Gerne bringen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein, um sicherzustellen, dass Ihre Idee mit einem möglichst umfassenden und durchsetzbaren Patent geschützt werden kann und betreuen Sie bei der Nutzung, Durchsetzung und Überwachung Ihrer Schutzrechte.

Fragen Sie uns.

Im Detail umfasst der Weg zum Patent...

1) den vollständigen Antrag

Ein Antrag erfordert Ansprüche, welche den zu schützenden Gegenstand definieren, sowie eine Beschreibung, die Angabe des/der Erfinder/s und Anmelders und natürlich die notwendigen Formulare und Gebühren. Einen Antrag erstellen und einreichen darf grundsätzlich Jedermann.

Durch die Ausarbeitung durch eine Patentanwaltskanzlei erhalten Sie eine strukturell und technisch fundierte Anmeldung, welche Ihre Idee mit gerichtlich durchsetzbarer, juristischer Struktur und sinnvollem Schutzbereich definiert.

Für einen vollständigen, ersten Antrag erhalten Sie vom Amt einen Anmeldetag, den Sie 12 Monate lang in anderen Ländern für einen Antrag auf ein technisches Schutzrecht für die gleiche Erfindung in Anspruch nehmen können.

2) die Recherche/Prüfung

Technisch versierte Prüfer überprüfen die Anmeldung auf die notwendigen Anforderungen und Ausnahmeregeln und erstellen hierzu einen Bescheid.

Die Anforderungen umfassen...

  • Neuheit: Die Idee darf aus dem Stand der Technik nicht bekannt sein (? 3 PatG).
  • Erfindungshöhe: Die Idee muß auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
    Dies ist ein qualitatives Merkmal, d.h. die Idee darf gegenüber dem Stand der Technik nicht trivial und ohne Weiteres zugänglich sein.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Das Patent schützt die Idee nur in ihrer potentiellen, gewerblichen Nutzung. Nicht gewerblich nutzbare Gegenstände können nicht mit einem Patent geschützt werden.

Das Amt gibt dem Erfinder/Anmelder anschließend Gelegenheit, angesichts des Bescheids seine Idee gegenüber dem Stand der Technik zu konkretisieren und ggf. abzugrenzen.

3) Erteilung

Sind alle Anforderungen erfüllt, so erteilt das Amt ein Patent für das jeweilige Land.

4) Gebühren

Anmeldung und Anträge sind gebührenpflichtig.
Ein Patent kann grundsätzlich 20 Jahre ab Anmeldetag in Kraft gehalten werden, in dem in dieser Zeit die ansteigenden Jahresgebühren für das Patent entrichtet werden.

zurück