Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster werden von staatlicher Seite eingetragen.
Dabei sind Gebrauchsmuster an formale  Anforderungen gebunden.

Ein Patentanwalt wird hier den Schutzumfang, der in den Schutzansprüchen definiert und parallel auch in der Beschreibung umrissen wird, im Interesse seines Mandanten mit zunehmend konkreter werdenden Merkmalen umreißen, damit sich gegenüber später als relevant erweisenden Ausführungsformen des Standes der Technik bei Bedarf sinnvoll abgegrenzt werden kann.

Durch eine breit und anpassbar ausgestaltete Gebrauchsmusterschrift helfen wir Ihnen dabei, Ihre Idee mit einem wirksamen und durchsetzbaren Gebrauchsmuster zu schützen und betreuen Sie bei der Nutzung, Durchsetzung und Überwachung.

Fragen Sie uns.

Im Detail umfasst der Weg zum Gebrauchsmuster...

1) den vollständigen Antrag

Ein Antrag erfordert Schutzansprüche sowie eine Beschreibung, welche wechselseitig den zu schützenden Gegenstand umreißen, die Angabe des Anmelders und natürlich die notwendigen Formulare und Gebühren. Einen Antrag erstellen und einreichen darf grundsätzlich Jedermann.

Durch die Ausarbeitung durch eine Patentanwaltskanzlei erhalten Sie eine strukturell und technisch fundierte Anmeldung, welche Ihre Idee mit  juristischer Struktur und bei Bedarf anpassbarem Schutzbereich definiert.

Für einen vollständigen, ersten Antrag erhalten Sie vom Amt einen Anmeldetag, den Sie 12 Monate lang in anderen Ländern für einen Antrag auf ein technisches Schutzrecht für die gleiche Erfindung in Anspruch nehmen können.

2) Prüfung

Sachbearbeiter überprüfen die Anmeldung auf die formalen Anforderungen und Ausnahmeregeln und erstellen bei Nichtvorliegen einen Mängel-Bescheid.

Sind alle formalen Anforderungen erfüllt, so wird das Gebrauchsmuster für das jeweilige Land eingetragen.

Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Die Wirksamkeit und Beständigkeit eines Gebrauchsmusters ist von dem jeweiligen Gericht nach den grundsätzlich gleichen Kriterien wie bei einem Patent in jedem Verfahren eigenständig für sich zu prüfen.

3) Gebühren

Anmeldung und Anträge sind gebührenpflichtig.
Ein Gebrauchsmuster kann grundsätzlich 10 Jahre ab Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
Während dieser Zeit sind ansteigende Jahresgebühren für das Gebrauchsmuster zu entrichten.

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