Marke

Eine Marke dient zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen Ihres Betriebs von den Waren und Dienstleistungen des Wettbewerbs.

Wie die Aufschrift 'made in Germany' ist mithin der Herkunftshinweis das wesentliche Kennzeichen eine Marke und einer markenmäßigen Funktion.

Daher kann auch ein markenmäßig verwendeter Firmenname, eine markenmäßige Produktbezeichnung oder ein markenmäßig verwendetes Zeichen entsprechende Rechte begründen: Der in den Köpfen Ihrer Kunden durch markenmäßige Verwendung etablierte Rückschluss auf Ihre Firma ist ein hohes und durch das Gesetz geschütztes Gut. Allerdings ist dieses Gut nicht fassbar und nur mit kostenintensiven Studien nachweisbar.

Die Eintragung als Marke erlaubt es, Rechte an einem Herkunftshinweis sehr viel direkter und durchgreifender durchzusetzen und darzulegen. Doch so wie ein markenmäßig verwendetes Zeichen markenmäßige Rechte begründen kann, kann eine falsche oder ausbleibende Verwendung Ihre Marke auch in Frage stellen.

Vor diesem Hintergrund raten wir jedem Betrieb, zumindest die etablierten Zeichen und Herkunftshinweise als Marke eintragen zu lassen. Besonders bei dem Vertrieb von großen Stückzahlen ist auf eine durchgehende, einheitliche und vor allem markenmäßige sowie dokumentierte Verwendung der Herkunftshinweise zu achten, um hier bereits im Vorfeld Problemen vorzubeugen.

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Anmelden, Überwachen, Pflegen und Durchsetzen von Markenrechten und Markenstrategien.

Fragen Sie uns.  

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